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Das Schlichtungsverfahren für Züge im Fern- und Mittelstreckenverkehr

Haben Sie auf Ihre Beschwerde keine zufriedenstellende Antwort oder innerhalb von 30 Tagen nach Einreichung keine Antwort erhalten, können Sie die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens beantragen.

  • Wie kann der Schlichtungsantrag gestellt werden

    Der Schlichtungsantrag ist zu übermitteln:

    • durch Ausfüllen des entsprechenden Antragsformulars, das (elektronisch, per Fax, Einschreiben mit Rückschein) über die unterzeichnenden Verbände oder direkt an Conciliazioni di Trenitalia - Piazza della Croce Rossa 1, 00161 Rom, oder an die E-Mail-Adresse conciliazioni@trenitalia.it (unter Beifügung des unterschriebenen Formulars als PDF, TIF, JPG usw.) oder an die Fax-Nr. (+39) 06 44104769 zu übermitteln ist.

    Der Antrag darf nur eine einzige Beschwerde enthalten. Bei Reisen mit mehreren Personen ist der Antrag von jedem Reisenden einzeln auszufüllen.

    WICHTIGER HINWEIS: Das E-Mail-Postfach ist nur für den Empfang von Schlichtungsformularen bestimmt. 

    • Für den grenzüberschreitenden Online-Fahrkartenkauf durch Staatsangehörige der Mitgliedstaaten kann der Schlichtungsantrag auch über die von der Europäischen Kommission betriebene Plattform ODR eingereicht werden, die unter https://webgate.ec.europa.cu/odr aufgerufen werden kann.


    Gibt der Kunde den Verbraucherverband, der ihn im Rahmen der Schlichtung vertritt, nicht an, ordnet Trenitalia den Antrag turnusmäßig einem der die Absichtserklärung unterzeichnenden Verbraucherverbände zu.

    Das Schlichtungsverfahren wird in italienischer Sprache geführt. Anträge können sowohl in italienischer als auch englischer Sprache gestellt werden.

    Die Schlichtungskommission, die sich aus von Trenitalia und den Verbraucherverbänden benannten Schlichtern zusammensetzt, wird den Antrag unter Berücksichtigung der vertraglichen Verpflichtungen, branchenspezifischen Regelungen und Verbraucherschutzvorschriften prüfen und nach Billigkeitsgrundsätzen die Möglichkeit abwägen, einen für die Parteien zufriedenstellenden Schlichtungsvorschlag zu formulieren, der dem Kunden zur Annahme vorgelegt wird.

    Die paritätische Übereinkunft hat die Wirkung eines Vergleichs im Sinne von Artikel 1965 des italienischen Zivilgesetzbuches.

  • Voraussetzungen für eine Schlichtung

    Das Schlichtungsverfahren betrifft Beschwerden, die die beiden folgenden Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie beziehen sich auf Fahrten mit Ausgangs- und Zielort innerhalb des italienischen Hoheitsgebiets, auf Fernzüge im Fern- und Mittelstreckenverkehr von Trenitalia, mit Ausnahme von Regionalverkehrszügen. 

    • Sie betreffen Abweichungen zwischen einer von Trenitalia in offiziellen Dokumenten (Beförderungsbedingungen, Geschäftsinformationen auf der Webseite von Trenitalia, Fahrgastcharta) übernommenen Verpflichtung zur Erbringung der Beförderungsleistungen in einer bestimmten Weise und der tatsächlich gegenüber dem Kunden erbrachten Leistung.